Mitgliederversammlung 2026
Mitgliederversammlung 2026: Vorstand und Aufsichtsrat bestätigt, Dividende bleibt bei 3 %, Ehrung langjähriger Mitglieder, u. a. 70 Jahre Firma Hefele.
Mehr erfahrenRauchmelder warnen rechtzeitig und können Leben retten. Nach Art. 46 der Bayerischen Bauordnung müssen alle Wohnungen bis spätestens 31.12.2017 ausgestattet sein. Wir haben bereits 2015 mit dem Einbau begonnen und statten 2016 alle Wohnungen aus.
Jedes Jahr sterben Menschen bei Wohnungs- und Häuserbränden.
Wer weckt mich, wenn nachts ein Feuer ausbricht?
Ein Rauchmelder alarmiert Sie und gibt Ihnen und Ihrer Familie die Chance, das Haus oder die Wohnung rechtzeitig zu verlassen.
Gesetzliche Vorschriften
In Artikel 46 der Bayerischen Bauordnung ist der Einbau von Rauchmeldern gesetzlich geregelt. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis spätestens 31.12.2017 mit Rauchmeldern auszustatten. Bei Neubauten gilt die Bestimmung bereits seit 01.01.2013.
Die Baugenossenschaft Plattling eG hat zum Schutze ihrer Mieter mit dem Einbau von Rauchmeldern bereits im Jahr 2015 begonnen und wird im Jahr 2016 alle Wohnungen ausgestattet haben.
Bitte beachten Sie, dass Rauchmelder keine Wundermittel sind, die Brände verhindern oder gar löschen können. Jeder sollte sich immer so verhalten, dass ein Feuer gar nicht erst entstehen kann
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